Kreditor
- Der Begriff Kreditor (von lat. credere "glauben", "vertrauen") bedeutet Gläubiger von Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten (Schulden) eines Unternehmens gegenüber seinen Kreditoren, z.B. Lieferanten, werden als Passiva in der Bilanz ausgewiesen. In der Bilanz des Kreditors (auch Gläubiger genannt) wird die Forderung an den Schuldner dagegen bis zu ihrer Begleichung als Aktiva bilanzmäßig erfasst. Das Gegenteil des Kreditors ist der Debitor.
Debitor:
- Der Begriff Kreditor (von lat. credere "glauben", "vertrauen") bedeutet Gläubiger von Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten (Schulden) eines Unternehmens gegenüber seinen Kreditoren, z.B. Lieferanten, werden als Passiva in der Bilanz ausgewiesen. In der Bilanz des Kreditors (auch Gläubiger genannt) wird die Forderung an den Schuldner dagegen bis zu ihrer Begleichung als Aktiva bilanzmäßig erfasst. Das Gegenteil des Kreditors ist der Debitor.
Der Begriff Debitor (von lat. debere "geben") bedeutet Schuldner von Geld oder Ware. Er wird verwendet
- Bankwesen: Kreditnehmer oder andere Personen/Organisationen, denen gegenüber kurz- oder mittelfristige Forderungen bestehen;
- Bankwesen: Kreditnehmer oder andere Personen/Organisationen, denen gegenüber kurz- oder mittelfristige Forderungen bestehen;
- der Debitorenbuchhaltung: Auftraggeber für den eine Leistung erbracht wird und gegenüber dem Forderungen aus Lieferungen/Leistungen bestehen; (Das Gegenteil des Debitors ist der Kreditor.)
- Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Inkasso bzw. Factoring / Zession: Schuldner (Zessus, Debitor Cessus), von dem ein Inkassobüro (Neugläubiger, Zessionar) die übertragene Forderung eines Altgläubigers (Zedent) aufgrund eines Abtretungsvertrags (Zessionsvertrag) einzieht.
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